AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inklabs GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für die Angebote der Inklabs GmbH, Schwepnitzer Str. 3, 01097 Dresden (“Inklabs”), insbesondere für Waren, Wertgutscheine, Erlebnis-/Projekt-Tickets und die Vermittlung von Tattoo-Künstlern. Für termingebundene Erlebnis-/Projekt-Tickets und besondere Tattoo-Erlebnisse gelten zusätzlich die besonderen Bedingungen in Teil B dieser AGB.
Stand: 18.06.2026

Teil A - Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

(1) Inklabs betreibt unter anderem die Website www.inklabs.de und weitere Buchungs- und Kommunikationskanäle, betreibt Tattoo-Studios, vermittelt Tattoo-Künstler an Endkunden und Studios, betreut Social-Media-Kanäle und vertreibt eigene sowie fremde Produkte im Zusammenhang mit Tattoos und Tattoo-Bedarf.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Soweit Inklabs Leistungen Dritter anbietet oder vermittelt, beschränkt sich die Leistung von Inklabs auf die jeweils ausdrücklich vereinbarte Vermittlungs-, Organisations-, Beratungs-, Projekt- oder Ticketleistung. Die Leistung des Dritten wird von Inklabs nur geschuldet, wenn Inklabs im Einzelfall ausdrücklich als eigener Leistungserbringer bezeichnet ist.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Inklabs ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstände

(1) Inklabs kann insbesondere folgende Leistungen und Produkte anbieten:
Waren und sonstige körperliche Produkte im Sinne von § 90 BGB,
Wertgutscheine für Waren oder Dienstleistungen,
Erlebnis-/Projekt-Tickets und terminierte Tattoo-Projekt-Erlebnisse nach Teil B dieser AGB,
Beratungs-, Organisations-, Vermittlungs- und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tattoo-Projekten, Merchandise-Produkte und Tattoo-Bedarf.
(2) Ein Wertgutschein berechtigt den jeweiligen Inhaber, Waren oder Dienstleistungen von Inklabs bis zur Höhe des auf dem Gutschein ausgewiesenen Nennwerts in Anspruch zu nehmen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Ein Erlebnis-/Projekt-Ticket ist kein reiner Wertgutschein. Es ist ein projekt- und terminbezogenes Ticket für die in Teil B beschriebenen Leistungen und Rechte. Für Erlebnis-/Projekt-Tickets gelten die besonderen Regelungen in Teil B vorrangig.

§ 3 Vertragsschluss im Webshop und über Fernkommunikationsmittel

(1) Die Darstellung von Waren, Gutscheinen, Projekt-Tickets oder sonstigen Leistungen auf Websites, in Social Media, in Buchungslinks oder in sonstigen Kommunikationskanälen stellt grundsätzlich kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde sein verbindliches Angebot ab, indem er den dafür vorgesehenen Bestell- oder Buchungsbutton betätigt. Soweit der Vertrag den Kunden zur Zahlung verpflichtet, wird die Bestellsituation so gestaltet, dass der Kunde die Zahlungspflicht unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn Inklabs die Bestellung oder Buchung bestätigt, die Ware versendet, das Ticket bereitstellt oder die Leistung ausführt. Bei Projekt-Tickets gilt ergänzend § 4 Teil B.
(4) Verträge können auch per E-Mail, telefonisch, über Messenger, über Social Media, vor Ort im Studio oder über einen von Inklabs übersandten Link geschlossen werden. Inklabs stellt dem Kunden die wesentlichen Vertragsinformationen und diese AGB rechtzeitig vor Vertragsschluss in geeigneter Weise zur Verfügung.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Inklabs speichert den Vertragstext. Bestelldaten, diese AGB und die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen werden dem Kunden nach Vertragsschluss in Textform übermittelt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

§ 4 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Die verfügbaren Zahlungsmethoden ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Webshop, dem Zahlungslink oder der Rechnung. Der Kunde trägt die Kosten einer von ihm zu vertretenden Rücklastschrift. Inklabs kann hierfür pauschal 7,30 EUR verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Inklabs bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann Inklabs für jede berechtigte Mahnung eine Mahnpauschale von 5,00 EUR verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Wird ein postalischer Mahnungsversand erforderlich, kann Inklabs die tatsächlich angefallenen Versand- und Portokosten ersetzt verlangen, soweit der Kunde den Verzug zu vertreten hat.

§ 5 Lieferung, Bereitstellung, Eigentumsvorbehalt
(1) Waren werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versendet, sofern Versand vereinbart ist. Digitale Gutscheine, Tickets und Buchungsbestätigungen können per E-Mail, Link, QR-Code oder auf sonstigem elektronischen Weg bereitgestellt werden.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Waren Eigentum von Inklabs.
(3) Inklabs ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 6 Widerrufsrecht bei Waren, allgemeinen Dienstleistungen und Wertgutscheinen

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund eingreift.
(2) Für Waren sowie für allgemeine Dienstleistungen und Wertgutscheine, die nicht als termingebundenes Projekt-Ticket nach Teil B gebucht werden, gelten die nachfolgenden Widerrufsinformationen.

WIDERRUFSBELEHRUNG
A. Widerrufsbelehrung für Kaufverträge über Waren
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Inklabs GmbH, Schwepnitzer Str. 3, 01097 Dresden, Tel.: +49 351 20858214, E-Mail: info@inklabs.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
B. Widerrufsbelehrung für allgemeine Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Inklabs GmbH, Schwepnitzer Str. 3, 01097 Dresden, Tel.: +49 351 20858214, E-Mail: info@inklabs.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen, so haben Sie uns bei Widerruf einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: An Inklabs GmbH, Schwepnitzer Str. 3, 01097 Dresden, E-Mail: info@inklabs.de. Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (). Bestellt am ()/erhalten am (). Name des/der Verbraucher(s). Anschrift des/der Verbraucher(s). Datum. (*) Unzutreffendes streichen.

(3) Für termingebundene Erlebnis-/Projekt-Tickets und Tattoo-Projekt-Erlebnisse gilt die gesonderte Widerrufsinformation in § 7 Teil B. Soweit dort wegen § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht, findet die vorstehende Widerrufsbelehrung auf diese Tickets nicht statt.

§ 7 Einlösung und Übertragbarkeit von Wertgutscheinen

(1) Wertgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden, soweit auf dem Gutschein keine rechtlich zulässige kürzere Einlösefrist angegeben ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
(2) Wertgutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern gesetzliche Voraussetzungen für die jeweilige Leistung erfüllt sind. Bei Tattoo-Leistungen betrifft dies insbesondere Alter, Geschäftsfähigkeit und gesundheitliche Eignung.
(3) Eine Barauszahlung eines Wertgutscheins ist ausgeschlossen. Restguthaben verbleiben als Guthaben, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Verlust, Missbrauchsgefahr

(1) Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr eines Gutscheins oder Tickets hat der Kunde Inklabs unverzüglich zu informieren. Inklabs kann die betroffenen Daten sperren, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.
(2) Wurde ein Gutschein oder Ticket vor einer Verlustmeldung wirksam eingelöst, haftet Inklabs hierfür nicht, soweit Inklabs den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

§ 9 Produkt- und Leistungsbeschreibungen

(1) Abbildungen, Beschreibungen, Stilbeispiele, Portfolios, Social-Media-Beiträge und sonstige Darstellungen dienen der allgemeinen Beschreibung. Sie begründen keine Garantie für ein identisches Ergebnis, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
(2) Angaben zur Dauer, zu Terminen, zur Verfügbarkeit bestimmter Künstler, zu Designs, Preisen oder sonstigen Leistungsmerkmalen sind nur verbindlich, wenn sie im konkreten Vertrag oder in einer Buchungsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 10 Persönliche Voraussetzungen, Gesundheit

(1) Die Teilnahme an Tattoo-bezogenen Leistungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus. Hierzu gehören insbesondere Volljährigkeit bzw. wirksame Zustimmung gesetzlicher Vertreter, Geschäftsfähigkeit und ein gesundheitlicher Zustand, der die Teilnahme oder Tätowierung zulässt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Inklabs und dem jeweiligen Tätowierer rechtzeitig über Umstände zu informieren, die für Beratung, Terminplanung oder Tätowierung erheblich sein können, insbesondere über Alter, Schwangerschaft, Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme, Blutgerinnungsstörungen, Infektionen oder sonstige relevante Gesundheitsumstände.
(3) Inklabs erbringt keine medizinische Beratung. Medizinische Fragen sind durch den Kunden vorab ärztlich zu klären.

§ 11 Haftung
(1) Inklabs haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Inklabs nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für die Tätowierleistung eines selbständigen Tätowierers richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Tätowierer. Inklabs haftet hierfür nicht, soweit Inklabs die Tätowierleistung nicht selbst schuldet und keine eigene Pflichtverletzung von Inklabs vorliegt.

§ 12 Gewerblicher Weiterverkauf
(1) Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Waren, Gutscheinen, Projekt-Tickets oder Rabattcodes von Inklabs ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Inklabs untersagt.
(2) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Verbot des gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs zahlt der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe Inklabs nach billigem Ermessen festsetzt und deren Angemessenheit im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten.

§ 13 Form, Kommunikation

(1) Rechtserhebliche Erklärungen gegenüber Inklabs bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. E-Mail genügt der Textform.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und Mitteilungen von Inklabs nicht durch Spamfilter oder sonstige technische Einrichtungen blockiert werden.

§ 14 Datenschutz

Inklabs verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Inklabs.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Für den jeweiligen Vertrag gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogene Fassung dieser AGB.
(2) Änderungen dieser AGB nach Vertragsschluss werden nur Bestandteil eines bestehenden Vertrags, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder der Kunde ausdrücklich zustimmt. Wesentliche Vertragsinhalte, insbesondere Preis und Hauptleistung, werden nicht einseitig zu Lasten des Kunden geändert.

§ 16 Marken-, Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Marken, Geschäftsbezeichnungen, Inhalte, Texte, Fotos, Designs, Skizzen, Konzepte und sonstige Werke von Inklabs oder von Künstlern sind urheber-, marken- oder sonst schutzrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält an projektbezogenen Unterlagen, Konzepten, Designbriefings oder Skizzen nur die für das jeweilige Tattoo-Projekt erforderlichen Nutzungsrechte. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

§ 17 Externe Links

Inklabs kann auf Websites oder Inhalte Dritter verlinken. Für Inhalt und Gestaltung externer Seiten ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Inklabs macht sich externe Inhalte nicht zu eigen.

§ 18 Verbraucherstreitbeilegung

Inklabs ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Inklabs. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Teil B - Besondere Bedingungen für termingebundene Inklabs Erlebnis-/Projekt-Tickets

Diese besonderen Bedingungen gelten für termingebundene Inklabs Erlebnis-/Projekt-Tickets im Zusammenhang mit Tattoo-Projekten. Sie können zusammen mit Teil A der AGB oder als gesonderte Anlage zum Tattoo-Protokoll bzw. zur verbindlichen Ticketbuchung einbezogen werden. Wird dem Kunden beim Tattoo-Protokoll nur dieser Teil B bereitgestellt, gelten die nachfolgenden Bedingungen für das Erlebnis-/Projekt-Ticket eigenständig; ein Rückgriff auf Teil A ist dann nicht erforderlich.

§ 1 Vertragsmodell und Abgrenzung zur Tätowierleistung

(1) Inklabs bietet termingebundene Erlebnis-/Projekt-Tickets für Tattoo-Projekte an (nachfolgend einheitlich “Ticket”). Das Ticket verbindet ein auf einen bestimmten Tattoo-Termin oder einen bestimmten Tattoo-Zeitraum bezogenes Teilnahmerecht mit eigenen Beratungs-, Organisations-, Vermittlungs-, Kurations- und Projektleistungen von Inklabs im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung.
(2) Inklabs schuldet mit dem Ticket nicht die Tätowierung selbst, sofern Inklabs im Einzelfall nicht ausdrücklich als Tätowierer oder eigener Werkunternehmer bezeichnet wird. Die Tätowierleistung wird durch den jeweils zugeordneten selbständigen Tätowierer oder dessen Unternehmen auf Grundlage eines gesonderten Vertrags mit dem Kunden erbracht.
(3) Inklabs schuldet insbesondere die in § 3 beschriebenen eigenen Projektleistungen und die Organisation bzw. Vermittlung des Zugangs zu einem passenden Künstler aus dem Inklabs-Künstlerpool. Der Erfolg der Tätowierung, die konkrete künstlerische Ausführung, die Heilung, die medizinische Verträglichkeit und die werkvertragliche Abnahme der Tätowierung sind Gegenstand des gesonderten Vertrags zwischen Kunde und Tätowierer.
(4) Das Ticket ist kein reiner Wertgutschein und keine Anzahlung auf eine von Inklabs geschuldete Tätowierung. Soweit der Ticketwert bei der späteren Gesamtabrechnung des Projekts berücksichtigt oder auf den Endpreis der Tätowierleistung angerechnet wird, ändert dies nichts daran, dass Inklabs die Tätowierleistung nicht schuldet.
(5) Die Begriffe “Erlebnisticket”, “Erlebnis-Ticket”, “Projekt-Ticket” und “Ticket” bezeichnen in diesen Bedingungen dasselbe termingebundene Produkt.

§ 2 Ticketwert, Projekt-Level und Künstlerzuordnung

(1) Der konkrete Ticketwert, das Projekt-Level und der Preisrahmen ergeben sich aus dem Tattoo-Protokoll, der verbindlichen Ticketbuchung, der Terminbestätigung, dem Angebot oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(2) Projekt-Level, etwa S, M, L oder vergleichbare Bezeichnungen, dienen der Abbildung des vereinbarten Ticketwerts, des voraussichtlichen Projektumfangs, der Kapazitätsbindung, der Artist-Kategorie und des Preisrahmens. Sie begründen keinen starren Leistungskatalog und keine Garantie, dass jeder Kunde innerhalb eines Levels andere oder zusätzliche einzelne Leistungsschritte erhält als Kunden in einem anderen Level.
(3) Die Art der Inklabs-Leistungen kann bei verschiedenen Projekt-Leveln gleichartig sein. Unterschiedlich sein können insbesondere Umfang, Tiefe, Bearbeitungsaufwand, Priorisierung, Kapazitätsbindung, Kurationsaufwand, Verfügbarkeit und Kategorie der in Betracht kommenden Artists sowie die organisatorische Projektsteuerung.
(4) Soweit beispielhafte Ticketwerte oder Projekt-Level dargestellt werden, geht stets der im konkreten Tattoo-Protokoll, in der verbindlichen Ticketbuchung, in der Terminbestätigung oder im Angebot genannte Ticketwert vor. Alle Ticketwerte verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(5) Der Künstler wird von Inklabs intern passend zu Projekt-Level, Stil, Motiv, Umfang, Ort, Termin, Verfügbarkeit und fachlichen Anforderungen des Projekts zugeordnet. Die Künstlerzuordnung ist nicht preisbildend. Ein Anspruch auf einen bestimmten Künstler besteht nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich in Textform zwischen Kunde, Inklabs und dem betreffenden Künstler vereinbart wird.
(6) Ein Wechsel des zunächst vorgesehenen Künstlers ist zulässig, wenn der Ersatzkünstler nach Einschätzung von Inklabs für das gebuchte Projekt-Level und den vereinbarten Stil geeignet ist. Der Wechsel eines Künstlers begründet für sich genommen kein Rücktritts-, Kündigungs- oder Minderungsrecht gegenüber Inklabs.

§ 3 Eigene Leistungsbestandteile von Inklabs

(1) Inklabs erbringt im Rahmen des Tickets eigene Leistungen. Diese Leistungen können je nach Projekt insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
• Stilberatung und Einordnung geeigneter Tattoo-Stile,
• Motivberatung, Motivschärfung und Erstellung eines Design-Briefings,
• Größenplanung, Platzierungsberatung und erste Einschätzung der voraussichtlich erforderlichen Sitzungen,
• Künstlerberatung, Artist-Curation und Zuordnung eines geeigneten Künstlers aus dem Inklabs-Künstlerpool,
• Preiskalkulation und Budget-/Preisrahmenplanung für das Projekt,
• Vermittlung und Zusammenführung von Kunde und Künstler, einschließlich Termin- und Kommunikationskoordination,
• Vorhalten, Kuratieren und organisatorisches Betreuen eines Künstlerpools einschließlich Portfolio-, Verfügbarkeits- und Eignungsprüfung nach Inklabs-internen Kriterien,
• Erstellung und Pflege eines Tattoo-Protokolls bzw. Projektbriefings,
• Unterstützung bei der Vorbereitung des gesonderten Vertrags zwischen Kunde und Tätowierer.
(2) Eine Beratung vor Abschluss des Ticketvertrags ist eine vorbereitende bzw. kostenlose Vorberatung. Sie löst für sich genommen noch keinen Anspruch auf Zahlung des Ticketwerts aus und ist nicht bereits die kostenpflichtige Ticketleistung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(3) Die kostenpflichtigen Inklabs-Leistungen im Rahmen des Tickets beginnen erst nach Abschluss des Ticketvertrags gemäß § 4. Nach Vertragsschluss kann Inklabs insbesondere mit Projektorganisation, Artist-Curation, Terminabstimmung, Kapazitätsbindung, Projektbriefing und Zahlungsabwicklung beginnen.
(4) Die projektbezogenen Hauptleistungen von Inklabs sind regelmäßig erbracht, sobald Inklabs das Projekt anhand der Beratungsergebnisse konkretisiert, das Tattoo-Protokoll bzw. Projektbriefing erstellt oder aktualisiert, einen passenden Künstler zugeordnet und einen Tattoo-Termin oder einen entsprechenden Tattoo-Zeitraum vermittelt bzw. bestätigt hat. Danach fortgesetzte Kommunikation und Koordination sind Nebenleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(5) Preisrahmen und Kalkulationen von Inklabs sind projektbezogene Einschätzungen. Der endgültige Preis der Tätowierleistung wird im Verhältnis zwischen Kunde und Tätowierer festgelegt, sofern Inklabs die Tätowierleistung nicht ausnahmsweise selbst schuldet.

§ 4 Vertragsschluss nach Beratung, Tattoo-Protokoll und Terminbestätigung
(1) Der Kunde kann den Kontakt zu Inklabs insbesondere über Website, Terminplattform, Social Media, Messenger, Telefon, E-Mail oder vor Ort aufnehmen. Ein vor der Beratung versendeter Link oder eine Terminbestätigung für einen Beratungstermin dient grundsätzlich nur der Organisation der Beratung und begründet noch keinen kostenpflichtigen Ticketvertrag.
(2) Das kostenpflichtige Ticket wird erst nach oder am Ende der Beratung verbindlich gebucht, wenn Projektinhalt, Ticketwert bzw. Preisrahmen, Tattoo-Termin oder Tattoo-Zeitraum, Ort, wesentliche Projektangaben und die Abgrenzung zur Tätowierleistung hinreichend feststehen.
(3) Die verbindliche Erklärung des Kunden kann insbesondere durch Unterzeichnung eines Tattoo-Protokolls, durch elektronische Signatur, durch digitale Bestätigung eines Ticketdokuments, durch Bestätigung in Textform oder vor Ort erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Kunde vor Abgabe seiner verbindlichen Erklärung die Möglichkeit hat, diese besonderen Bedingungen, die wesentlichen Vertragsinformationen, den Ticketwert bzw. Preisrahmen, den Hinweis zum Nichtbestehen eines Widerrufsrechts und die Abgrenzung zur Tätowierleistung einzusehen und bei digitaler Bereitstellung zu speichern.
(4) Der Ticketvertrag kommt zustande, wenn der Kunde die verbindliche Ticketbuchung einschließlich dieser besonderen Bedingungen bestätigt und Inklabs die Buchung annimmt. Die Annahme durch Inklabs kann insbesondere durch Gegenzeichnung, Bestätigung vor Ort, Bestätigung in Textform oder durch eine Tattoo-Terminbestätigung erfolgen, z.B. durch eine E-Mail mit konkretem Tattoo-Termin und Uhrzeit.
(5) Soweit ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über eine Online-Bestellsituation geschlossen wird, die selbst eine Zahlungspflicht auslöst, muss die abschließende Schaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, z.B. mit “zahlungspflichtig buchen” oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Wird der Ticketvertrag hingegen bereits zuvor durch Tattoo-Protokoll, elektronische Signatur oder individuelle Kommunikation geschlossen, dient ein anschließend übersandter Zahlungslink nur noch der Zahlungsabwicklung.
(6) Eine zusätzliche Bestätigung dieser besonderen Bedingungen vor der kostenlosen Vorberatung ist für den kostenpflichtigen Ticketvertrag nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass diese besonderen Bedingungen vor der verbindlichen Ticketbuchung wirksam einbezogen werden.

§ 5 Beratung, Tattoo-Protokoll und Projektkonkretisierung
(1) Die Beratung kann vor Ort im Studio, telefonisch, per Video, per Messenger, per digitalem Beratungstool oder in sonstiger vereinbarter Form erfolgen.
(2) In der Beratung werden je nach Projekt insbesondere Motiv, Stil, Größe, Körperstelle, Designrichtung, technische Umsetzbarkeit, Sitzungsanzahl, gewünschter Zeitraum, Budget, Projekt-Level, Preisrahmen und geeignete Künstlerkategorien besprochen.
(3) Die Projektdaten werden in einem Tattoo-Protokoll, Projektbriefing oder einer vergleichbaren Dokumentation festgehalten. Das Dokument kann insbesondere als “Tattoo-Protokoll mit verbindlicher Ticketbuchung” oder vergleichbar bezeichnet werden. Eine Umbenennung allein in “Projekt-Ticket-Vertrag” ist nicht erforderlich.
(4) Änderungswünsche des Kunden nach der verbindlichen Ticketbuchung werden, soweit möglich, im Tattoo-Protokoll ergänzt. Führt ein Änderungswunsch nach Einschätzung von Inklabs oder des vorgesehenen Tätowierers voraussichtlich zu einer Erhöhung des Ticketwerts, Projekt-Levels, Preisrahmens oder Leistungsumfangs, gilt diese Erhöhung nur, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt. Ohne ausdrückliche Zustimmung verbleibt es beim ursprünglich vereinbarten Preisrahmen und dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang. Eine Projektverkleinerung, Motivänderung oder Reduzierung einzelner Projektbestandteile führt nicht automatisch zu einer Verringerung des Ticketwerts oder Preisrahmens; eine Verringerung gilt nur, wenn Inklabs ihr ausdrücklich zustimmt oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
(5) Das Tattoo-Protokoll dient der Projektorganisation, der Ticketbuchung und der Vorbereitung des gesonderten Tätowiervertrags. Es begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Pflicht von Inklabs, die Tätowierung selbst auszuführen.

§ 6 Fälligkeit und Zahlung des Tickets
(1) Die Pflicht zur Zahlung des Ticketwerts entsteht mit Abschluss des Ticketvertrags. Der Ticketwert wird spätestens mit der Tattoo-Terminbestätigung durch Inklabs, mit Rechnungsstellung oder mit Zugang einer Zahlungsaufforderung bzw. eines Zahlungslinks fällig, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(2) Inklabs kann dem Kunden einen Zahlungslink oder eine Zahlungsaufforderung über den Ticketwert übersenden. Die Zahlung ist, sofern im Einzelfall keine kürzere oder längere Frist angegeben ist, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zu bewirken.
(3) Die Wahrnehmung des Tattoo-Termins setzt die vollständige Zahlung des Ticketwerts voraus. Inklabs ist nicht verpflichtet, den Tattoo-Termin durchzuführen, den Künstler verbindlich bereitzuhalten oder weitere Ticketleistungen zu erbringen, solange der Ticketwert nicht vollständig gezahlt ist.
(4) Der Ticketwert bleibt auch dann geschuldet, wenn der Kunde nach Durchführung der Inklabs-Leistungen, nach Zuordnung eines passenden Künstlers oder nach Bestätigung eines Tattoo-Termins entscheidet, das Tattoo nicht durchführen zu lassen, soweit kein gesetzlicher Rückzahlungsanspruch besteht.
(5) Soweit ein Tätowierer Inklabs zur Zahlungsabwicklung ermächtigt, kann Inklabs Zahlungen mit Wirkung für und gegen den Tätowierer entgegennehmen oder weiterleiten. Dadurch wird Inklabs nicht Schuldner der Tätowierleistung.
(6) Nach Durchführung der Tätowierung oder bei sonstiger Abrechnung des Projekts kann ein etwaiger Restbetrag nach Maßgabe des gesonderten Vertrags direkt an den Tätowierer oder an eine von diesem benannte Abrechnungsstelle zu zahlen sein. Der Ticketwert wird nur dann auf Forderungen des Tätowierers angerechnet, wenn dies im konkreten Projekt oder im Vertragsverhältnis mit dem Tätowierer vorgesehen ist.

§ 7 Information über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei Tickets
(1) Für termingebundene Tickets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zum Gegenstand hat und für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(2) Das Ticket ist auf einen bestimmten Tattoo-Termin oder einen bestimmten Tattoo-Zeitraum und auf die daran anschließende bzw. damit verbundene projektbezogene Künstler- und Terminorganisation bezogen. Maßgeblicher spezifischer Termin im Sinne dieser Regelung ist daher der Tattoo-Termin bzw. Tattoo-Zeitraum, nicht lediglich ein vorgelagerter Beratungstermin. Der Kunde wird vor Abgabe seiner verbindlichen Ticketbuchung darüber informiert, dass das Ticket nach Bestätigung verbindlich ist und kein Widerrufsrecht besteht, soweit § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB eingreift.
(3) Reine Wertgutscheine ohne spezifischen Termin oder Zeitraum fallen nicht unter diese besondere Widerrufsregelung für Tickets.
(4) Soweit entgegen Absatz 1 in einem Einzelfall ein Widerrufsrecht bestehen sollte, verlangt der Kunde mit Bestätigung des Tickets ausdrücklich, dass Inklabs mit den Beratungs-, Organisations-, Vermittlungs-, Kurations- und Projektleistungen bereits vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnt. Der Kunde bestätigt zugleich seine Kenntnis davon, dass ein etwaiges Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Inklabs erlischt. Bei Widerruf vor vollständiger Leistungserbringung schuldet der Kunde Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(5) Eine von Inklabs bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion ist lediglich ein technischer Erklärungsweg. Sie begründet kein Widerrufsrecht, wenn ein Widerrufsrecht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, insbesondere § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, nicht besteht.

§ 8 Terminbindung, Verschiebung durch den Kunden, Nichterscheinen
(1) Tickets sind termin- bzw. zeitraumgebunden. Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Tattoo-Termin pünktlich zu erscheinen und alle hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.
(2) Eine Verschiebung eines durch Inklabs organisierten Tattoo-Termins durch den Kunden ist nur möglich, wenn die Verschiebung mindestens 7 Werktage vor dem Tattoo-Termin in Textform an info@inklabs.de verlangt wird und Inklabs die Verschiebung bestätigt. Der Tag des Tattoo-Termins wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.
(3) Wird ein Tattoo-Termin vereinbart, der innerhalb von 7 Werktagen stattfindet, ist eine Verschiebung nur möglich, wenn der Kunde Inklabs unverzüglich nach Kenntnis des Hinderungsgrunds in Textform informiert und Inklabs die Verschiebung bestätigt.
(4) Erscheint der Kunde ohne rechtzeitige und von Inklabs bestätigte Verschiebung nicht zum Tattoo-Termin oder verschiebt er den Termin nicht fristgerecht, wird das Ticket für diesen Termin entwertet bzw. verbraucht, soweit der Kunde das Nichterscheinen oder die verspätete Verschiebung zu vertreten hat. Inklabs ist dann nicht verpflichtet, kostenlos einen Ersatztermin anzubieten.
(5) In dem Fall des Absatzes 4 bleibt der Ticketwert für die bereits erbrachten Inklabs-Leistungen, die Artist-Curation, die Termin- und Kapazitätsbindung sowie die projektbezogene Organisation geschuldet. Der Ticketwert wird nicht automatisch auf einen späteren Tattoo-Termin angerechnet. Eine spätere Anrechnung oder Umbuchung bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung durch Inklabs, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht.
(6) Der gesonderte Vertrag zwischen Kunde und Tätowierer wird in der Regel erst unmittelbar vor oder bei dem Tattoo-Termin geschlossen. Etwaige Rechte und Pflichten aus einem solchen gesonderten Vertrag bleiben unberührt, soweit er im Einzelfall bereits zustande gekommen ist.

§ 9 Terminverschiebung, Künstlerwechsel oder Ausfall aus Gründen außerhalb des Kundenbereichs
(1) Inklabs kann Termine verschieben oder einen anderen geeigneten Künstler zuordnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere Krankheit, Ausfall oder Nichtverfügbarkeit eines Künstlers, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Sicherheits- oder Gesundheitsgründe, technische Störungen, Studioprobleme oder sonstige Umstände, die eine planmäßige Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
(2) Inklabs wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und einen angemessenen Ersatztermin, Ersatzzeitraum oder geeigneten Ersatzkünstler anbieten. Der Ticketwert bleibt für das gebuchte Projekt-Level und die bereits erbrachten Inklabs-Leistungen bestehen.
(3) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Insbesondere bleiben Ansprüche bestehen, soweit Inklabs eine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat oder eine zumutbare Ersatzlösung endgültig nicht angeboten werden kann.
(4) Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in § 16.

§ 10 Gesonderter Vertrag mit dem Tätowierer
(1) Unmittelbar vor oder bei dem Tattoo-Termin schließt der Kunde mit dem jeweiligen Tätowierer bzw. dessen Unternehmen einen gesonderten Vertrag über die Tätowierleistung und unterzeichnet die erforderlichen Einverständnis-, Gesundheits- und Aufklärungsunterlagen.
(2) Motiv, Größe, Stil, Körperstelle, konkrete technische Umsetzung, finale Preisfestlegung, Hygieneaufklärung, gesundheitliche Ausschlussgründe, Einwilligung, Nachpflege und Gewährleistungsfragen in Bezug auf die Tätowierleistung sind Gegenstand des Vertrags zwischen Kunde und Tätowierer.
(3) Inklabs kann den Kunden organisatorisch beim Abschluss dieses Vertrags unterstützen. Diese Unterstützung begründet keine eigene Pflicht von Inklabs zur Tätowierung und keine Garantie für die Durchführung oder den künstlerischen Erfolg der Tätowierleistung.

§ 11 Übertragbarkeit von Tickets
(1) Tickets sind persönlich und nicht frei übertragbar, weil Beratung, Projektplanung, gesundheitliche Voraussetzungen, Terminbindung und Künstlerzuordnung auf den jeweiligen Kunden bezogen sind.
(2) Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung von Inklabs möglich. Inklabs kann die Zustimmung verweigern, wenn gesetzliche, gesundheitliche, organisatorische, künstlerische oder sonstige sachliche Gründe entgegenstehen.

§ 12 Persönliche Voraussetzungen bei Tickets
(1) Der Kauf und die Nutzung eines Tickets setzen grundsätzlich Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit voraus. Bei Minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen ist die Nutzung nur nach Maßgabe gesetzlicher Vorgaben und mit den erforderlichen Einwilligungen bzw. Genehmigungen möglich.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Inklabs vor Vertragsschluss und den Tätowierer vor Tätowierung über Umstände zu informieren, die die Beratung, Terminplanung oder Durchführung beeinflussen können. Inklabs oder der Tätowierer können die Durchführung ablehnen oder verschieben, wenn persönliche oder gesundheitliche Voraussetzungen fehlen oder nicht ausreichend geklärt sind.

§ 13 Leistungsänderungen und Projektanpassungen
(1) Projektbezogene Anpassungen von Motiv, Größe, Stil, Platzierung, Sitzungsanzahl, Künstlerkategorie, Termin oder Preisrahmen können erforderlich werden, wenn dies aufgrund der Beratung, fachlicher Einschätzung, gesundheitlicher Umstände, künstlerischer Umsetzbarkeit oder Verfügbarkeit sachlich geboten ist.
(2) Nicht erhebliche Anpassungen sind zulässig, sofern der Gesamtcharakter des gebuchten Tickets erhalten bleibt. Dazu zählt insbesondere die Zuordnung eines anderen geeigneten Künstlers innerhalb des gebuchten Projekt-Levels oder die Aufteilung eines zeitlich zusammenhängenden Tattoo-Termins in mehrere sachlich angemessene Sitzungen.
(3) Erhebliche Anpassungen zu Lasten des Kunden, insbesondere eine Erhöhung des Ticketwerts, des Preisrahmens oder ein Wechsel in ein höheres Projekt-Level, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Eine Verringerung des Ticketwerts oder Preisrahmens erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder aufgrund gesetzlicher Ansprüche.

§ 14 Keine Garantie für bestimmte künstlerische Ergebnisse
(1) Tattoo-Projekte sind individuelle künstlerische Leistungen. Abbildungen, Portfolios, Stilbeispiele, Referenzen und Beratungsergebnisse beschreiben eine Stilrichtung oder Projektidee, garantieren aber kein identisches Ergebnis.
(2) Inklabs garantiert nicht, dass ein bestimmtes Motiv in jeder gewünschten Größe, an jeder gewünschten Körperstelle oder zu jedem gewünschten Preis umgesetzt werden kann. Maßgeblich sind die fachliche Einschätzung des Künstlers, gesundheitliche Voraussetzungen und die konkrete Umsetzbarkeit.

§ 15 Laufzeit und Nutzung des Tickets
(1) Tickets sind auf den in der Ticketbuchung oder Terminbestätigung bestimmten Tattoo-Termin oder Tattoo-Zeitraum bezogen. Soweit Inklabs aus sachlichen Gründen eine Verschiebung vornimmt oder anbietet, bleibt das Ticket für den Ersatztermin bzw. Ersatzzeitraum gültig.
(2) Kann ein Ersatztermin aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums angeboten werden, bleiben gesetzliche Rechte unberührt.
(3) Ein Ticket ist verbraucht, sobald die Inklabs-Hauptleistungen nach § 3 Abs. 4 erbracht wurden, auch wenn der Kunde die Tätowierung anschließend nicht durchführen lässt oder den gesonderten Vertrag mit dem Tätowierer nicht abschließt, soweit Inklabs dies nicht zu vertreten hat. § 8 bleibt unberührt.

§ 16 Haftung, Form, Datenschutz und Schlussbestimmungen
(1) Inklabs haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Inklabs nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für die Tätowierleistung eines selbständigen Tätowierers richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Tätowierer. Inklabs haftet hierfür nicht, soweit Inklabs die Tätowierleistung nicht selbst schuldet und keine eigene Pflichtverletzung von Inklabs vorliegt.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen gegenüber Inklabs bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. E-Mail genügt der Textform.
(4) Inklabs verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Inklabs.
(5) Inklabs ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Inklabs.
(7) Werden diese besonderen Bedingungen zusammen mit allgemeinen Bedingungen von Inklabs einbezogen, gehen diese besonderen Bedingungen für Tickets im Fall eines Widerspruchs vor. Werden sie gesondert als Anlage zum Tattoo-Protokoll einbezogen, gelten sie für das Ticket eigenständig.

Inklabs GmbH | Schwepnitzer Str. 3 | 01097 Dresden | E-Mail: info@inklabs.de | Tel.: +49 351 20858214
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2026

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